Jahreskarte gültig vom 01.01.  bis 31.12.
Tag mit Nacht gültig am Geltungsstag über Nacht bis 08.00 Uhr des Folgetages
Tag Friedfisch und Jugend gültig am Geltungstag von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang
Wochenkarte gültig 7 Tage

 

Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Verkauf von Angelkarten / Abschluss von Fischereierlaubnisverträgen der Fischerei Werbellinsee Handels GmbH:

 

Bei der Fischerei Werbellinsee in 16247 Joachimsthal, Seerandstraße 16 und bei von den Fischereiausübungsberechtigten legitimierten Vertriebspartnern können Angelkarten erworben werden.

Der Erwerb erfolgt durch Kauf einer oder mehrerer materieller Angelkarten (in Papierform) oder online - unter den zusätzlichen Bedingungen der beauftragten Kooperationspartner.

Mit dem Erwerb einer Angelkarte schließt deren Inhaber gleichzeitig einen Fischereierlaubnisvertrag mit den Fischereiausübungsberechtigten unter Anerkennung der auf der Angelkarte ausgewiesenen Bestimmungen.

Der Fischereierlaubnisvertrag wird nur unter nachfolgenden Bedingungen rechtskräftig geschlossen:

a) beim Erwerb einer materiellen Angelkarte mit deren durch die Fischereiausübungsberechtigten legitimierter Ausgabe, der endgültigen Entrichtung des vereinbarten Kaufpreises und Zeichnung durch die Fischereiausübungsberechtigten und dem Angler,

b) beim digitalen Erwerb einen Angelkarte sobald die digitalisierte und personifizierte Angelkarte erstellt ist und dem Käufer übermittelt wurde und der Kaufpreis endgültig entrichtet wurde,

c) sofern die Fischereiausübungsberechtigten nicht ihren Willen erklärt haben, keinen Fischereierlaubnisvertrag im Einzelfall schließen zu wollen.

Jede Angelkarte wird immer nur auf eine natürliche Person entsprechend den beim Bestellvorgang gemachten Angaben des Käufers ausgestellt. Änderungen der Inhalte der Angelkarten durch den Erwerber oder Inhaber führen zur Ungültigkeit der Angelkarte.

Die erworbene Angelkarte ermächtigt ausschließlich den darauf eingetragenen Inhaber unter Einhaltung der fischereigesetzlichen und auf der Angelkarte benannten besonderen Bestimmungen und Zeiten, im Werbellinsee zu angeln.

Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen (Fischereigesetz, Fischereiordnung) ist die behördliche Voraussetzung für die Ausgabe der Angelkarte, dass der Angler die Fischereiabgabe entrichtet hat und Inhaber eines gültigen Fischereischeins ist (außer bei Friedfischangeln). Diese Voraussetzungen alleinstehend ersetzen nicht den Fischereierlaubnisvertrag.

Gesetzlich geforderte Belehrung über die Fischereiabgabe: Die Ausübung des Angelns ist nur erlaubt, wenn eine Fischereiabgabe entrichtet wurde.

Eine in anderen Bundesländern entrichtete und gültige Fischereiabgabe wird anerkannt.

Mit der Bestätigung der AGB vor dem verbindlichen Kauf der Angelkarte oder Angelkarten erklärt die kaufende Person, dass sie und / oder die Personen für die Angelkarten erworben werden, die Fischereiabgabe entrichtet haben, sofern diese nicht zeitgleich erworben werden, dass die Fischereiausübungsberechtigten ihr gegenüber nicht erklärt haben, keine Fischereierlaubnisverträge schließen zu wollen und dass der Kauf nicht für Personen erfolgt, denen die Fischereiausübungsberechtigten erklärt haben, keine Fischereierlaubnisverträge mit diesen schließen zu wollen.

Erwerb materieller Angelkarten

Unmittelbar nach Entrichtung des Angelkartenpreises werden dem Käufer die personifizierten materiellen Angelkarten übergeben.

Erwirbt der Käufer materielle Angelkarten für Dritte, versichert er gegenüber den Fischereiausübungsberechtigten, dass für diese Personen die Voraussetzungen für den Erwerb einer Angelkarte vorliegen.

Jede materielle Angelkarte wird erst durch Zeichnung (Unterschrift) des auf ihr eingetragenen Inhabers gültig. Nicht gezeichnete (unterschriebene) Angelkarten sind ungültig. Gegen oder ohne den Willen der Fischereiausübungsberechtigten erworbene Angelkarten sind ungültig. Unbar bezahlte Angelkarten sind dann ungültig, wenn der vereinbarte Betrag dem Fischereiausübungsberechtigten nicht endgültig zugegangen ist. Angelkarten können im Übrigen durch Erklärung der Fischereiausübungsberechtigten für ungültig erklärt werden. Ungültige Angelkarten können bei Kontrollen entschädigungslos eingezogen werden. Ungültige Angelkarten ersetzen die erforderliche Berechtigung für die Ausübung der Angeltätigkeit nicht.

Erwerb digitaler Angelkarten

Digitale Angelkarten können online über legitimierte Vertriebspartner erworben werden. Das Nähere regeln die Vertriebspartner.

Durchführung von Kontrollen

Fischereikontrollen obliegen dem gesetzlich vorgesehenen Personenkreis.

Darüber hinaus erklärt der Angler sein Einverständnis, die behördlichen Genehmigungsnachweise (Fischereiabgabemarke, Fischereischein) und die gültige Angelkarte als Nachweis der Berechtigung zur Ausübung der Angelfischerei (Fischereierlaubnisvertrag) bei der Ausübung der Angeltätigkeit und damit verbundenen Handlungen den Fischereiausübungsberechtigten und den von diesen beauftragten Personen zur Prüfung auszuhändigen. Der Fischereierlaubnisvertrag ist nur rechtskräftig geschlossen, wenn der Angler dieses Einverständnis erklärt und die Angelkarte vorzeigt.

Identitätsnachweis bei Angelkartenkontrollen

Zur Prüfung der personellen Identität der auf der Angelkarte eingetragenen Person (Angelkarteninhaber) mit der kontrollierten Person hat sich der Kontrollierte durch Vorlage eines gültigen offiziellen amtlichen Dokumentes mit Passbild wie z.B. Personalausweis oder Reisepass auszuweisen.

Rückgabe

Sobald der Käufer eine Angelkarte oder Angelkarten erworben hat und diese notwendigerweise personifiziert ist / sind, ist deren Rückgabe nicht mehr möglich.

Umtausch oder Ersatz

Ein Umtausch oder Ersatz verlorener oder anderwärtig in Verlust gegangener materieller und digitaler Angelkarten erfolgt grundsätzlich nicht.

Datenschutzhinweise

Der Schutz der personenbezogenen Daten erfolgt entsprechend den gesetzlichen Vorschriften. Die erhobenen personenbezogenen Daten werden auf Grundlage gesetzlicher Berechtigungen erhoben und umfassen insbesondere Anrede, Vorname, Name, Anschrift, die allein zum Zwecke der Durchführung des entstehenden Vertragsverhältnisses sowie deren Überprüfung im Fischereirecht notwendig und erforderlich sind.

Vertragsdaten

Vertragsdaten sind die bei Vertragsabschluss erhobenen Daten, die zur ordnungsgemäßen Vertragserfüllung (Vertragsabschluss, -beendigung, Abrechnung von Entgelten) erforderlich sind. Die Vertragsdaten umfassen die Anrede, Nachname und Vorname, Adresse, Daten über die Zahlungsabwicklung sowie Informationen über die bereits erworbenen Produkte und Fischereierlaubnisverträge.

Übermittlung an Dritte zur Durchführung der Fischereiaufsicht

Daten werden nur an Fischereiaufsichtsberechtigte weitergegeben oder sonst übermittelt, wenn dies zum Zwecke der Fischereiaufsicht erforderlich notwendig ist. Hierbei werden nur die zur Personalisierung gehörenden personenbezogenen Daten von Fischereierlaubnisverträgen oder Fischereinachweisen übermittelt. Diese zur Durchführung der Fischereiaufsicht notwendigen Daten umfassen insbesondere Vorname, Name, Anschrift des jeweiligen Fischereierlaubnis- oder Fischereinachweiseinhabers.

Einwilligung

Die Einwilligung erfolgt bei Erwerb von Fischereierlaubnisverträgen durch Ihre Bestätigung dieser Geschäftsbedingungen bei Abschluss des Kaufprozesses. Die Einwilligung gilt für aktuell bestehende Fischereierlaubnisverträge und solche die Sie zukünftig mit der Fischerei Werbellinsee Handels GmbH abschließen. Die Einwilligung gilt entsprechend der steuerlichen 6-jährigen Aufbewahrungsfrist. Diese beginnt mit dem Folgejahr des letzten Vertragsjahrs des jeweiligen Vertrages.

 

Stand: 22.12.2019