Jahreskarte gültig vom 01.01.
bis 31.12.
Tag mit Nacht gültig
am Geltungsstag über Nacht bis 08.00 Uhr des Folgetages
Tag Friedfisch und Jugend gültig am
Geltungstag von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang
Wochenkarte gültig 7 Tage
Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum
Verkauf von Angelkarten / Abschluss von Fischereierlaubnisverträgen der
Fischerei Werbellinsee Handels GmbH
Bei der Fischerei Werbellinsee in 16247 Joachimsthal,
Seerandstraße 16 und bei von den Fischereiausübungsberechtigten legitimierten
Vertriebspartnern können Angelkarten erworben werden.
Der Erwerb erfolgt durch Kauf einer oder mehrerer
materieller Angelkarten (in Papierform) oder online - unter den zusätzlichen
Bedingungen der beauftragten Kooperationspartner.
Mit dem Erwerb einer Angelkarte schließt deren Inhaber
gleichzeitig einen Fischereierlaubnisvertrag mit den
Fischereiausübungsberechtigten unter Anerkennung der auf der Angelkarte
ausgewiesenen Bestimmungen.
Der Fischereierlaubnisvertrag wird nur unter
nachfolgenden Bedingungen rechtskräftig geschlossen:
a) beim Erwerb einer materiellen Angelkarte mit deren
durch die Fischereiausübungsberechtigten legitimierter Ausgabe, der endgültigen
Entrichtung des vereinbarten Kaufpreises und Zeichnung durch die
Fischereiausübungsberechtigten und dem Angler,
b) beim digitalen Erwerb einen Angelkarte sobald die
digitalisierte und personifizierte Angelkarte erstellt ist und dem Käufer
übermittelt wurde und der Kaufpreis endgültig entrichtet wurde,
c) sofern die Fischereiausübungsberechtigten nicht ihren
Willen erklärt haben, keinen Fischereierlaubnisvertrag im Einzelfall schließen
zu wollen.
Jede Angelkarte wird immer nur auf eine natürliche Person
entsprechend den beim Bestellvorgang gemachten Angaben des Käufers ausgestellt.
Änderungen der Inhalte der Angelkarten durch den Erwerber oder Inhaber führen
zur Ungültigkeit der Angelkarte.
Die erworbene Angelkarte ermächtigt ausschließlich den
darauf eingetragenen Inhaber unter Einhaltung der fischereigesetzlichen und auf
der Angelkarte benannten besonderen Bestimmungen und Zeiten, im Werbellinsee zu
angeln.
Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen (Fischereigesetz,
Fischereiordnung) ist die behördliche Voraussetzung für die Ausgabe der
Angelkarte, dass der Angler die Fischereiabgabe entrichtet hat und Inhaber eines
gültigen Fischereischeins ist (außer bei Friedfischangeln). Diese
Voraussetzungen alleinstehend ersetzen nicht den Fischereierlaubnisvertrag.
Gesetzlich geforderte Belehrung über die Fischereiabgabe:
Die Ausübung des Angelns ist nur erlaubt, wenn eine Fischereiabgabe entrichtet
wurde.
Eine in anderen Bundesländern entrichtete und gültige
Fischereiabgabe wird anerkannt.
Mit der Bestätigung der AGB vor dem verbindlichen Kauf
der Angelkarte oder Angelkarten erklärt die kaufende Person, dass sie und / oder
die Personen für die Angelkarten erworben werden, die Fischereiabgabe entrichtet
haben, sofern diese nicht zeitgleich erworben werden, dass die
Fischereiausübungsberechtigten ihr gegenüber nicht erklärt haben, keine
Fischereierlaubnisverträge schließen zu wollen und dass der Kauf nicht für
Personen erfolgt, denen die Fischereiausübungsberechtigten erklärt haben, keine
Fischereierlaubnisverträge mit diesen schließen zu wollen.
Erwerb materieller Angelkarten
Unmittelbar nach Entrichtung des Angelkartenpreises
werden dem Käufer die personifizierten materiellen Angelkarten übergeben.
Erwirbt der Käufer materielle Angelkarten für Dritte,
versichert er gegenüber den Fischereiausübungsberechtigten, dass für diese
Personen die Voraussetzungen für den Erwerb einer Angelkarte vorliegen.
Jede materielle Angelkarte wird erst durch Zeichnung
(Unterschrift) des auf ihr eingetragenen Inhabers gültig. Nicht gezeichnete
(unterschriebene) Angelkarten sind ungültig. Gegen oder ohne den Willen der
Fischereiausübungsberechtigten erworbene Angelkarten sind ungültig. Unbar
bezahlte Angelkarten sind dann ungültig, wenn der vereinbarte Betrag dem
Fischereiausübungsberechtigten nicht endgültig zugegangen ist. Angelkarten
können im Übrigen durch Erklärung der Fischereiausübungsberechtigten für
ungültig erklärt werden. Ungültige Angelkarten können bei Kontrollen
entschädigungslos eingezogen werden. Ungültige Angelkarten ersetzen die
erforderliche Berechtigung für die Ausübung der Angeltätigkeit nicht.
Erwerb digitaler Angelkarten
Digitale Angelkarten können online über legitimierte
Vertriebspartner erworben werden. Das Nähere regeln die Vertriebspartner.
Durchführung von Kontrollen
Fischereikontrollen obliegen dem gesetzlich vorgesehenen
Personenkreis.
Darüber hinaus erklärt der Angler sein Einverständnis,
die behördlichen Genehmigungsnachweise (Fischereiabgabemarke, Fischereischein)
und die gültige Angelkarte als Nachweis der Berechtigung zur Ausübung der
Angelfischerei (Fischereierlaubnisvertrag) bei der Ausübung der Angeltätigkeit
und damit verbundenen Handlungen den Fischereiausübungsberechtigten und den von
diesen beauftragten Personen zur Prüfung auszuhändigen. Der
Fischereierlaubnisvertrag ist nur rechtskräftig geschlossen, wenn der Angler
dieses Einverständnis erklärt und die Angelkarte vorzeigt.
Identitätsnachweis bei Angelkartenkontrollen
Zur Prüfung der personellen Identität der auf der
Angelkarte eingetragenen Person (Angelkarteninhaber) mit der kontrollierten
Person hat sich der Kontrollierte durch Vorlage eines gültigen offiziellen
amtlichen Dokumentes mit Passbild wie z.B. Personalausweis oder Reisepass
auszuweisen.
Rückgabe
Sobald der Käufer eine Angelkarte oder Angelkarten
erworben hat und diese notwendigerweise personifiziert ist / sind, ist deren
Rückgabe nicht mehr möglich.
Umtausch oder Ersatz
Ein Umtausch oder Ersatz verlorener oder anderwärtig in
Verlust gegangener materieller und digitaler Angelkarten erfolgt grundsätzlich
nicht.
Datenschutzhinweise
Der Schutz der personenbezogenen Daten erfolgt
entsprechend den gesetzlichen Vorschriften. Die erhobenen personenbezogenen
Daten werden auf Grundlage gesetzlicher Berechtigungen erhoben und umfassen
insbesondere Anrede, Vorname, Name, Anschrift, die allein zum Zwecke der
Durchführung des entstehenden Vertragsverhältnisses sowie deren Überprüfung im
Fischereirecht notwendig und erforderlich sind.
Vertragsdaten
Vertragsdaten sind die bei Vertragsabschluss erhobenen
Daten, die zur ordnungsgemäßen Vertragserfüllung (Vertragsabschluss,
-beendigung, Abrechnung von Entgelten) erforderlich sind. Die Vertragsdaten
umfassen die Anrede, Nachname und Vorname, Adresse, Daten über die
Zahlungsabwicklung sowie Informationen über die bereits erworbenen Produkte und
Fischereierlaubnisverträge.
Übermittlung an Dritte zur Durchführung der
Fischereiaufsicht
Daten werden nur an Fischereiaufsichtsberechtigte
weitergegeben oder sonst übermittelt, wenn dies zum Zwecke der Fischereiaufsicht
erforderlich notwendig ist. Hierbei werden nur die zur Personalisierung
gehörenden personenbezogenen Daten von Fischereierlaubnisverträgen oder
Fischereinachweisen übermittelt. Diese zur Durchführung der Fischereiaufsicht
notwendigen Daten umfassen insbesondere Vorname, Name, Anschrift des jeweiligen
Fischereierlaubnis- oder Fischereinachweiseinhabers.
Einwilligung
Die Einwilligung erfolgt bei Erwerb von
Fischereierlaubnisverträgen durch Ihre Bestätigung dieser Geschäftsbedingungen
bei Abschluss des Kaufprozesses. Die Einwilligung gilt für aktuell bestehende
Fischereierlaubnisverträge und solche die Sie zukünftig mit der Fischerei
Werbellinsee Handels GmbH abschließen. Die Einwilligung gilt entsprechend der
steuerlichen 6-jährigen Aufbewahrungsfrist. Diese beginnt mit dem Folgejahr des
letzten Vertragsjahrs des jeweiligen Vertrages.
Stand: 22.12.2019